|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma Histreassistance regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen
Histreassistance, nachfolgend Auftragnehmer, und seinen Kunden,
nachfolgend Auftraggeber.
1.2 Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Auftraggeber die
allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.3 Gegenbestätigungen des Auftraggebers wird hiermit insoweit
widersprochen, als sie diesen Geschäftsbedingungen widersprechen.
2. Umfang und Durchführung des Auftrags
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird einzelvertraglich
vereinbart. Diese Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
2.2 Wird im Zuge der Erfüllung des Auftrags eine über den
Vertragsgegenstand hinausgehende Leistung erforderlich, die nicht
festgelegt ist, so ist von den Parteien hierüber ein Einvernehmen
herzustellen. Dieses Einvernehmen und die Vereinbarung der
entsprechenden Vergütung sind ebenfalls schriftlich festzuhalten.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt bei der Ausführung des Auftrags
Mitarbeiter sowie fachkundige Dritte heranzuziehen.
3. Laufzeit
3.1 Der Vertrag endet durch Erfüllung der gegenseitigen Leistungen,
mit Rücktritt oder Kündigung.
3.2 Ein Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag ist bei Vorliegen
eines besonderen Rücktrittsgrundes möglich. Als besonderer
Rücktrittsgrund kommt vor allem in Betracht:
- Es liegen Umstände vor, welche die Ausführung des Auftrags
unmöglich machen oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen
möglich machen, soweit diese Umstände nicht vom Auftragnehmer zu
vertreten sind.
- Über das Vermögen des Auftraggebers wurde vor oder nach der
vertraglichen Einigung ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die
Eröffnung mangels hinreichendem Vermögen abgelehnt.
- Im Falle des Rücktritts sind dem Auftragnehmer ausgewiesene
Auslagen und die vereinbarte Vergütung entsprechend der erbrachten
Leistungen zu zahlen.
4. Übertragung von Rechten
4.1 Der Auftraggeber erhält Daten oder Datenträger entsprechend dem
jeweiligen Auftrag zur persönlichen Nutzung. Die weitergehenden
Nutzungsrechte an Daten oder Datenträgern gehen nur insoweit auf den
Auftraggeber über, als dies einzelvertraglich bestimmt ist. 4.2 Ist Gegenstand des Auftrages die Erstellung eines Gutachtens, so ist
zu beachten, dass der Auftraggeber das Gutachten ausschließlich zum
eigenen Gebrauch erhält. Der Inhalt des Gutachtens darf, soweit nichts
anderes vereinbart ist, nur mit Zustimmung des Verfassers ganz oder
teilweiseveröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
Will der Auftraggeber aus dem Gutachten zitieren, so muss er die Zitate
als solche kenntlich machen und den Auftragnehmer als Verfasser des
Gutachtens benennen. Das Gesagte gilt nicht für das Ergebnis des
Gutachtens selbst. Das Eigentum an Dokumenten, Datenträgern, vertraglich
vereinbarten Nutzungsrechten, gelieferten Kopien, Büchern und anderen
geschuldeten Gegenständen erlangt der Auftraggeber lediglich unter dem
Vorbehalt der vollständigen Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit
Histreassistance geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5. Haftung
5.1 Der Auftragnehmer ist ein Einzelunternehmer. Der Auftragnehmer
haftet daher im Rahmen des § 8 PartGG. Auf die Haftungsbeschränkung des
§ 8 Abs. 2 wird hingewiesen.
5.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die
auf Entscheidungen und Handlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind,
soweit diese auf einer Interpretation der vom Auftragnehmer gelieferten
Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf mangelnde
Vollständigkeit der gelieferten Informationen gemäß Nr. 6.4.
5.3 Ein Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz
eines durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schadens besteht nicht.
5.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle eines
Rechercheauftrags die Bestände der im Vertrag vereinbarten Fundorte zu
untersuchen. Eine Garantie für die Vollständigkeit der gefundenen
Ergebnisse kann der Auftragnehmer jedoch nicht übernehmen.
6. Fristen
1. Die vereinbarten Lieferfristen beruhen auf Erfahrungswerten. Bei
Eintritt besonderer, unvorhersehbarer Umstände können sich Abweichungen
von der vereinbarten Frist ergeben. Der Auftraggeber ist in diesem Fall
zur Vermeidung des Verzugseintritts unverzüglich zu unterrichten.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort ist Berlin.
7.2 Bei der Durchführung des Auftrags und bei Streitigkeiten aus dem
Schuldverhältnis finden ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
7.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist für beide Seiten Berlin.
7.4 Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
7.5. Ist im Rahmen einer einzelvertraglichen Regelung oder durch
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform vorgeschrieben,
bedarf eine Vereinbarung, welche die Schriftform aufhebt, ebenfalls der
Schriftform. |